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Verwaltungsgericht genehmigt Fackelmahnwache: Stadt Pforzheim geht in Berufung

Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe:
Stadt Pforzheim geht in die Beschwerde
Gegen die heutige Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur Fackelmahnwache des rechtsradikalen Freundeskreises Ein Herz für Deutschland e.V. legt die Stadt Pforzheim beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschwerde ein.

In seiner Eilentscheidung hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe das Fackelverbot aufgehoben, das die Stadt Pforzheim für die sogenannte Mahnwache des rechtsradikalen Vereins am 23. Februar auf dem Wartberg verfügt hatte. In einer ersten Reaktion zeigt sich Oberbürgermeister Gert Hager enttäuscht:
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe habe in seiner heutigen Eilentscheidung zu wenig berücksichtigt, dass diese sogenannte Mahnwache mit Fackeln in diesem Jahr eine ganz besondere Provokation darstelle. Denn sie schände nicht nur den Gedenktag am 23. Februar, der für die Stadt Pforzheim und ihre Bürgerinnen und Bürger so wichtig sei. Sie provoziere auch in ganz unerträglicher Weise die Opfer der fremdenfeindlichen Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds, an die am 23. Februar 2012 zum ersten Mal gedacht wird. Die Stadt Pforzheim hatte in ihrer Verfügung zur sogenannten Mahnwache des rechtsradikalen Freundeskreises Ein Herz für Deutschland e.V. argumentiert, dass Fackeln und vergleichbare offene Feuer, Assoziationen an die Fackelaufmärsche der Zeit des Nationalsozialismus hervorrufen könnten. Unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg findet erstmals in einem breiten gesamtgesellschaftlichen Zusammenschluss am 23. Februar 2012, um 19.15 Uhr auf dem Pforzheimer Marktplatz/Westliche eine Kundgebung statt, in der Pforzheimerinnen und Pforzheimer ihre Ablehnung und Abscheu gegenüber der sogenannten Mahnwache dokumentieren können.
pm/stpf

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